Zum Inhalt springen

Zahlen, Steuern, Recht für Chefs

5 Rubriken

Geschäftsführer-Brief
Datum
Umfang
13 Min. Lesezeit

Betreff

Google Unternehmensprofil erstellen und richtig pflegen

Der Eintrag bei Google Maps kostet nichts, ist in einer Viertelstunde angelegt und entscheidet trotzdem oft, ob ein Betrieb in der Nähe gefunden wird. Wie die Bestätigung läuft, welche Angaben Google sperrt und wie Bewertungen sauber zustande kommen.

Hand hält ein Smartphone mit Kartenansicht von Bad Kreuznach, roter Standortmarker und Suche nach Apotheken in der Nähe
Foto: albersHeinemann / Pixabay, Pixabay-Inhaltslizenz

Ein Google Unternehmensprofil ist kostenlos, wird unter business.google.com/add angelegt und ist nach der Bestätigung laut Google in der Regel innerhalb von fünf Arbeitstagen aktiv. Erst dann kann der Betrieb Name, Öffnungszeiten und Fotos selbst steuern, auf Bewertungen antworten und sehen, wie viele Menschen anrufen oder eine Route planen.

Das Profil, früher „Google My Business“, ist der Eintrag, der bei Suchen wie „Steuerberater in der Nähe“ in der Karte und im Kasten neben den Suchergebnissen erscheint. Für Betriebe mit Ladenlokal oder Kundenbesuchen ist es meist der erste Kontakt mit Neukunden. Rein online tätige Unternehmen bekommen nach den Google-Richtlinien kein Profil.

Die Angaben zu Abläufen und Regeln beruhen auf den Hilfeseiten von Google Unternehmensprofil, Stand Oktober 2026. Google ändert Menüs und Funktionen häufig. Bei rechtlichen Fragen zu Bewertungen, etwa vor einer Abmahnung oder einer Löschklage, hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz weiter.

Wer ein Profil bekommt und wer nicht

Google beschränkt Unternehmensprofile auf Betriebe mit persönlichem Kundenkontakt während der Geschäftszeiten. Das gilt für Geschäfte und Praxen, die Kunden empfangen, und für Dienstleister, die zum Kunden fahren, etwa Handwerker, Gebäudereiniger oder mobile Pflegedienste. Ausgeschlossen sind reine Onlinehändler und laut Google auch Objekte zum Verkauf oder zur Vermietung von Immobilien.

Anzeige

Anzeigenplatz für Software, Finanzierung und Dienstleistungen rund um den Betrieb.

Mediadaten

Die zweite Hürde ist die Adresse. Postfächer, Briefkästen an fremden Standorten und angemietete Postanschriften ohne echten Betrieb („virtuelles Büro“) sind nach den Richtlinien nicht zulässig. Wer Kunden an einer Adresse empfängt, braucht dort laut Google eine ganzjährige feste Beschilderung mit dem Firmennamen.

Drei Betriebsarten im Vergleich

BetriebsartBeispielAdresse im ProfilEinzugsgebiet
Ladengeschäft, Praxis, KanzleiBäckerei, Physiotherapiesichtbar, mit Schild vor Ortnicht nötig
Dienstleister ohne PublikumsverkehrElektriker, der vom Wohnhaus aus arbeitetausgeblendetPflicht, Richtwert bis ca. 2 Autostunden
HybridbetriebKfz-Werkstatt mit Pannendienstsichtbarzusätzlich möglich, Personal vor Ort nötig

Den Richtwert von etwa zwei Autostunden nennt Google ausdrücklich, lässt für manche Branchen aber größere Gebiete zu. Ein Klempner, der von zu Hause aus arbeitet, soll die Privatadresse nach den Richtlinien löschen und nur das Einzugsgebiet zeigen.

Google Unternehmensprofil erstellen: die Schritte

Zum Anlegen braucht es ein Google-Konto. Das muss keine Gmail-Adresse sein, Google lässt auch ein Konto mit der Firmen-E-Mail zu. Für Betriebe ist das die bessere Wahl, weil das Profil sonst am privaten Postfach eines einzelnen Mitarbeiters hängt.

  1. Prüfen, ob es den Betrieb auf Google Maps schon gibt. Kunden oder Google selbst legen oft Einträge an, die niemand bestätigt hat. Dann über „Inhaberschaft für dieses Unternehmen geltend machen“ Anspruch erheben statt ein zweites Profil zu erstellen.
  2. Wenn kein Eintrag existiert: business.google.com/add aufrufen und „Unternehmen zu Google hinzufügen“ wählen.
  3. Namen genau so eintragen, wie er auf Schild, Briefpapier und Website steht.
  4. Primäre Kategorie wählen, dann Adresse oder Einzugsgebiet, Telefonnummer und Website.
  5. Bestätigungsmethode wählen. Welche angeboten wird, entscheidet Google automatisch.
  6. Nach der Freigabe Öffnungszeiten, Beschreibung, Leistungen, Attribute und Fotos ergänzen.

Ist ein Profil bereits von jemand anderem bestätigt, etwa von einer früheren Agentur oder einem ausgeschiedenen Mitarbeiter, gibt es einen eigenen Weg: die Inhaberschaft beim aktuellen Inhaber beantragen. Das dauert länger. Besser ist, die Zugänge von Anfang an im Betrieb zu halten.

Bestätigung: Methoden und Fristen

Ohne Bestätigung lassen sich die Daten nicht dauerhaft steuern, Rezensionen nicht beantworten und keine Statistiken abrufen. Google nennt fünf Wege, bietet aber je nach Branche, Region und öffentlich verfügbaren Daten nur einen Teil davon an. Manchmal sind auch mehrere Schritte nötig.

MethodeWas gebraucht wirdTypischer Haken
Telefon oder SMSAnschluss, der den Code persönlich annimmtkeine Codes an Sprachcomputer
E-MailZugriff auf die angezeigte Adressenur bei manchen Profilen verfügbar
Live-VideoanrufSmartphone, Anwesenheit im Betrieb zu den ÖffnungszeitenStraße, Ausstattung und Zugang zu Mitarbeiterbereichen zeigen
VideoaufzeichnungVideo vom Standortbei Ablehnung erscheint „Probleme ansehen“
Postkartekorrekte Postanschriftmeist bis 14 Tage Laufzeit, Code verfällt nach 30 Tagen

Bei der Postkarte gibt es eine Falle. Wer in der Wartezeit Name, Adresse oder Kategorie ändert oder einen neuen Code anfordert, macht den alten Code laut Google ungültig. Nach dem letzten Schritt prüft Google die Angaben bis zu fünf Arbeitstage, selten länger. Sofort freigeschaltet werden kann ein Profil, wenn die Website des Betriebs bereits in der Google Search Console bestätigt ist.

Auch später fragt Google erneut nach. Wer die primäre Kategorie oder den Namen ändert, muss den Betrieb unter Umständen noch einmal bestätigen. Solche Änderungen gehören deshalb nicht in die Hochsaison.

Die Angaben, die Google prüft und sperrt

Google prüft Einträge gegen seine Richtlinien zur Darstellung von Unternehmen und kann Profile bei Verstößen sperren. Die wichtigsten Regeln betreffen wenige Felder.

FeldErlaubtNicht erlaubt
Namerealer Name wie auf Schild und BriefpapierSlogans, Telefonnummer, URL, Öffnungszeiten, Markenzeichen wie ®, durchgehende Großschreibung
Rechtsformnur mit Nachweis, dass sie Teil des Namens ist„GmbH“ oder „GmbH & Co. KG“ ohne Beleg
Adressetatsächlicher Standort, Etage in Zeile 2Postfach, virtuelles Büro, Keywords in Adresszeilen
TelefonNummer, die der Betrieb selbst verwaltet, bevorzugt OrtsnummerSonderrufnummern, Weiterleitungen ohne direkten Kontakt
Websiteeigene Seite des StandortsWeiterleitungs-URLs, etwa auf Social-Media-Profile
BeschreibungAngebot, Besonderheiten, Jahre am Markt, bis 750 ZeichenURLs, HTML, Rabatte und Preisaktionen

Der häufigste Fehler ist der aufgeblähte Name. „Müller Haustechnik Heizung Sanitär Köln“ wirkt in der Suche zunächst stark, verstößt aber gegen das Verbot, dem Namen unnötige Informationen hinzuzufügen. Google kann das Profil dafür sperren.

Kategorien: weniger, aber genauer

Die primäre Kategorie beeinflusst nach Google das Ranking in den lokalen Ergebnissen. Wer „Pizzeria“ wählt, kann auch bei Suchen nach „Restaurant“ oder „Pizza“ erscheinen. Google rät, möglichst spezifisch zu wählen, also „Nagelstudio“ statt „Studio“. Allgemeinere Oberkategorien ergänzt Google selbst.

Zusätzliche Kategorien sind für echte Abteilungen gedacht, etwa „Bäckerei“ und „Feinkost“ bei einem Lebensmittelgeschäft. Die Richtlinien verlangen ausdrücklich „so wenige Kategorien wie möglich“ und verbieten Kategorien als Ersatz für Keywords. Eine eigene Kategorie anlegen geht nicht. Ein separat betriebenes Café im Fitnessstudio bekommt ein eigenes Profil statt einer Zusatzkategorie. Die einzelnen Leistungen gehören in das Feld „Dienstleistungen“, nicht in die Kategorien.

Wie Google die lokalen Treffer sortiert

Google nennt auf seiner Hilfeseite zum lokalen Ranking drei Hauptfaktoren: Relevanz, Entfernung und Bekanntheit. Eine Rangfolge oder Gewichtung veröffentlicht Google nicht. Ein besseres Ranking lässt sich nach eigener Aussage auch nicht kaufen.

  • Relevanz: Wie gut das Profil zur Suchanfrage passt. Vollständige Kategorien, Leistungen und Beschreibungen helfen Google bei der Zuordnung.
  • Entfernung: Abstand zwischen Betrieb und Suchendem. Teilt jemand seinen Standort nicht, schätzt Google ihn.
  • Bekanntheit: Wie bekannt der Betrieb ist. Google nennt dafür ausdrücklich die Zahl der Websites, die auf den Betrieb verweisen, und Anzahl und Bewertung der Rezensionen.

Die Entfernung kann kein Betrieb beeinflussen. Eine Werkstatt am Stadtrand wird bei „Autowerkstatt“ im Zentrum seltener angezeigt als ein vergleichbarer Betrieb in der Innenstadt, egal wie gut das Profil gepflegt ist. Bei den anderen beiden Faktoren gibt es dagegen viel zu holen: vollständige Angaben, korrekte Öffnungszeiten einschließlich Feiertagen, aktuelle Fotos und Antworten auf Rezensionen nennt Google selbst als Mittel.

Website und Profil sollten zusammenpassen. Wer im Profil zwölf Leistungen führt, von denen die Website keine einzige erwähnt, schickt widersprüchliche Signale. Umgekehrt fehlen im Profil oft Leistungen, für die es längst eigene Unterseiten gibt.

Google Bewertungen: sammeln ohne Regelverstoß

Bewertungen wirken doppelt: auf das Ranking über den Faktor Bekanntheit und auf die Entscheidung der Kunden. Das Bundeskartellamt hat in seiner Sektoruntersuchung zu Nutzerbewertungen 2020 festgehalten, dass sich Angebote mit vielen und positiven Bewertungen deutlich besser verkaufen. Genau daraus entsteht der Anreiz zu manipulieren, und den verfolgen inzwischen Google und das Wettbewerbsrecht.

Was erlaubt ist und was nicht

VorgehenGoogle-RichtlinieRechtslage
QR-Code oder Bewertungslink an der Kasse, auf der Rechnung, im Ladenausdrücklich empfohlenunproblematisch
Kunden mündlich um ehrliche Bewertung bittenerlaubtunproblematisch
Feedback-Mail an Bestandskunden ohne Einwilligungerlaubtin der Regel Werbung nach § 7 UWG, BGH VI ZR 225/17
Rabatt, Gutschein oder Gewinnspiel gegen BewertungverbotenIrreführungsrisiko nach UWG
Nur zufriedene Kunden gezielt um Bewertung bittenverbotenIrreführungsrisiko nach UWG
Bewertungen von Mitarbeitern, Familie, Partnerfirmenverboten (Interessenkonflikt)Irreführungsrisiko nach UWG
Gekaufte Bewertungenverbotenstets unzulässig, Anhang Nr. 23c UWG

Der Punkt mit der E-Mail überrascht viele. Der Bundesgerichtshof hat am 10. Juli 2018 entschieden (VI ZR 225/17), dass eine Kundenzufriedenheitsbefragung per E-Mail Direktwerbung ist, auch wenn sie zusammen mit der Rechnung verschickt wird. Ohne ausdrückliche Einwilligung ist sie nur unter den engen Voraussetzungen von § 7 Abs. 3 UWG zulässig, unter anderem mit einem klaren Hinweis auf das Widerspruchsrecht bei Erhebung der Adresse und in jeder Mail. Der Bewertungslink auf der Papierrechnung oder ein Aufsteller an der Theke ist der sicherere Weg.

Die Google-Richtlinie für Nutzerbeiträge verbietet ausdrücklich, Kunden „gezielt um positive Rezensionen zu bitten“ oder negative zu verhindern. Erlaubt ist nach Google, um Bewertungen zu bitten, die einer tatsächlichen Erfahrung entsprechen, ohne Anreiz und ohne Einfluss auf den Inhalt. Wer zuerst intern fragt, ob der Kunde zufrieden war, und nur dann den Google-Link schickt, bewegt sich damit außerhalb der Regeln.

Folgen bei Verstößen

Erkennt Google gefälschte Interaktionen, werden die betroffenen Rezensionen entfernt. Bei Inhabern, die selbst gegen die Regel verstoßen, kann Google auch das ganze Profil einschränken: Für eine bestimmte Zeit lassen sich keine neuen Bewertungen abgeben, bestehende werden ausgeblendet, oder im Profil erscheint eine Warnung, dass gefälschte Rezensionen entfernt wurden. Der Inhaber wird per E-Mail informiert und kann Einspruch einlegen.

Wettbewerbsrechtlich zählt die Übermittlung oder Beauftragung gefälschter Verbraucherbewertungen nach Nr. 23c des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG zu den Praktiken, die stets unzulässig sind. Eine Prüfung im Einzelfall, ob Kunden tatsächlich getäuscht wurden, entfällt dann. Mitbewerber und Verbände können abmahnen.

Rechenbeispiel: Wie viele Bewertungen den Schnitt bewegen

Eine Physiotherapiepraxis hat 40 Bewertungen mit einem Schnitt von 4,2 Sternen. Ziel ist 4,5. Wie viele neue Bewertungen braucht es, wenn ausnahmslos alle neuen fünf Sterne geben?

  1. Summe der bisherigen Sterne: 40 × 4,2 = 168.
  2. Bedingung: (168 + 5 × n) ÷ (40 + n) = 4,5.
  3. Umgestellt: 168 + 5n = 180 + 4,5n, also 0,5n = 12.
  4. Ergebnis: n = 24 neue Fünf-Sterne-Bewertungen.

Realistischer ist ein Mix. Geben die neuen Bewertungen im Schnitt 4,8 Sterne, rechnet sich das so: 168 + 4,8n = 180 + 4,5n, also 0,3n = 12 und n = 40. Die Praxis bräuchte also so viele neue Bewertungen, wie sie bisher insgesamt hat. Eine einzelne Ein-Stern-Bewertung kostet bei 40 Bewertungen und 4,2 Sternen knapp 0,08 Sterne: (168 + 1) ÷ 41 = 4,12. Daran zeigt sich, warum eine laufende, ehrliche Routine mehr bringt als eine einmalige Aktion.

Negative Bewertungen: antworten, melden, löschen lassen

Antworten auf Rezensionen kann nur, wer das Profil bestätigt hat. Google prüft jede Antwort, in der Regel innerhalb von zehn Minuten, in Einzelfällen bis zu 30 Tage. Die Antwort erscheint öffentlich als Antwort des Inhabers, der Verfasser der Rezension wird benachrichtigt.

Für die Antwort selbst gibt Google einfache Regeln vor: kurz, höflich, keine privaten Daten des Kunden nennen und keine persönlichen Angriffe. Bei einem Handwerksbetrieb heißt das zum Beispiel, nicht öffentlich die Rechnungssumme oder die Adresse des Kunden zu erwähnen, auch wenn die Kritik unfair wirkt. Besser ist der Hinweis, dass man den Fall telefonisch klären möchte, mit Name oder Kürzel der antwortenden Person.

Melden bei Richtlinienverstoß

Jede Rezension lässt sich im Profil über „Melden“ oder im Tool zum Verwalten von Bewertungen beanstanden. Google entfernt aber nur Beiträge, die gegen die Inhaltsrichtlinien verstoßen, etwa Spam, Beleidigungen, Beiträge von Mitbewerbern oder solche ohne echte Erfahrung. Rezensionen, die nur unangenehm, aber sachlich zutreffend sind, bleiben stehen. Google schreibt dazu, dass es keine Konflikte zwischen Unternehmen und Kunden schlichtet. Die Prüfung dauert in der Regel mehrere Tage.

Löschung wegen Diffamierung und der neue Hinweis

Daneben gibt es den rechtlichen Weg. Nach deutschem Recht können Unternehmen die Entfernung unwahrer Tatsachenbehauptungen oder sachlich nicht gerechtfertigter Meinungsäußerungen verlangen, die ihrem geschäftlichen Ansehen schaden. Google schreibt selbst, deutsche Gerichte hätten die Hürden dafür niedrig angesetzt. Ein Betrieb kann etwa geltend machen, dass der Verfasser nie Kunde war, und Gerichte verpflichten Plattformen in der Regel zur Löschung, wenn keine Gegenbeweise vorliegen.

Weil in Deutschland sehr viele solcher Anträge eingehen, zeigt Google inzwischen an Unternehmensprofilen einen Hinweis, wie viele Bewertungen nach Beschwerden wegen Diffamierung entfernt wurden. Gezählt werden nur Entfernungen der letzten 365 Tage, die auf eine Diffamierungsbeschwerde nach deutschem Recht zurückgehen und nicht nach Einspruch wiederhergestellt wurden. Angezeigt wird eine Spanne, etwa „Sechs bis zehn“ oder „21 bis 50“, bis hin zu „Über 250“.

Auf das Ranking hat der Hinweis nach Google keinen Einfluss. Für Kunden ist er dagegen gut sichtbar, und ein hoher Schnitt neben „51 bis 100 Bewertungen entfernt“ wirkt wenig glaubwürdig. Wer Löschdienstleister mit Paketpreisen beauftragt, sollte das mit einrechnen. Sinnvoll bleibt der Weg bei einzelnen Bewertungen, die nachweislich falsch sind oder von Personen ohne Kundenkontakt stammen.

Pflege im laufenden Betrieb

Das Profil ist kein Projekt, das nach dem Einrichten fertig ist. Die folgende Routine hat sich für kleine und mittlere Betriebe bewährt und deckt die Punkte ab, die Google selbst für das lokale Ranking nennt.

RhythmusAufgabeZeitaufwand
wöchentlichneue Rezensionen lesen und beantworten10–20 Minuten
monatlich2–5 aktuelle Fotos: Team bei der Arbeit, Ergebnisse, Räume15 Minuten
monatlichLeistungsbericht ansehen: Aufrufe, Anrufe, Routen, Websiteklicks10 Minuten
vierteljährlichbesondere Öffnungszeiten für die nächsten Feiertage und Betriebsferien eintragen10 Minuten
halbjährlichLeistungen und Kategorien mit der Website abgleichen30 Minuten
bei PersonalwechselInhaber- und Administratorrechte prüfen5 Minuten

Die Zahlen im Leistungsbericht stehen nur bestätigten Profilen zur Verfügung. Google zählt einen Nutzer pro Tag nur einmal als Aufruf, deshalb können die Werte niedriger ausfallen als in E-Mail-Benachrichtigungen. Die Suchbegriffe, über die das Profil gefunden wurde, aktualisiert Google jeweils zu Monatsbeginn mit bis zu fünf Tagen Verzögerung.

Zugänge im Betrieb halten

Google unterscheidet zwischen Inhabern und Administratoren. Inhaber dürfen Nutzer hinzufügen und entfernen und das Profil löschen. Administratoren können fast alles andere, also Daten ändern, Fotos hochladen und auf Rezensionen antworten. Jedes Profil hat genau einen primären Inhaber.

Für Geschäftsführer folgt daraus eine klare Regel: Primärer Inhaber ist ein Konto des Unternehmens, nicht die private Adresse eines Mitarbeiters und nicht die Agentur. Dienstleister bekommen Administratorrechte mit eigenem Konto. Passwörter werden nicht weitergegeben. Den Bestätigungscode von der Postkarte will Google nach eigenen Angaben nie abfragen, Anrufe angeblicher Google-Mitarbeiter, die danach fragen, sind ein Warnsignal.

Checkliste für die ersten 30 Tage

  • Vorhandene Einträge auf Google Maps suchen, Dubletten melden statt ein zweites Profil anzulegen.
  • Profil mit einem Firmenkonto anlegen, zweiten Inhaber im Betrieb benennen.
  • Namen ohne Zusätze eintragen, Rechtsform nur, wenn sie auf Schild und Briefpapier steht.
  • Eine spezifische Hauptkategorie, Zusatzkategorien nur für echte Abteilungen.
  • Bestätigung abschließen, in der Wartezeit keine Stammdaten ändern.
  • Beschreibung mit bis zu 750 Zeichen: was angeboten wird, für wen, seit wann.
  • Leistungen vollständig eintragen und mit der Website abgleichen.
  • Mindestens zehn eigene Fotos: Außenansicht, Innenraum, Team bei der Arbeit, typische Arbeiten.
  • Öffnungszeiten und besondere Öffnungszeiten der nächsten Feiertage setzen.
  • Bewertungslink oder QR-Code erzeugen und an Kasse, Rechnung oder Fahrzeug anbringen.
  • Feedback-Mails nur mit Einwilligung oder nach den Vorgaben von § 7 Abs. 3 UWG.
  • Alle vorhandenen Rezensionen beantworten.

Häufige Fragen

Was kostet ein Google Unternehmensprofil?

Nichts. Anlegen, Bestätigen und Pflegen sind kostenlos. Kosten entstehen nur, wenn ein Betrieb zusätzlich Anzeigen über Google Ads schaltet oder eine Agentur mit der Pflege beauftragt. Ein höheres Ranking lässt sich laut Google nicht kaufen.

Wie lange dauert es, bis das Unternehmen auf Google sichtbar ist?

Nach dem letzten Bestätigungsschritt prüft Google bis zu fünf Arbeitstage, selten länger. Bei der Postkarte kommen bis zu 14 Tage Versand hinzu. Ist die Website schon in der Search Console bestätigt, kann die Freischaltung sofort erfolgen.

Kann jeder eine Google-Bewertung schreiben?

Jeder mit einem Google-Konto kann eine Rezension abgeben, eine Gmail-Adresse ist dafür nicht nötig. Nach den Google-Richtlinien muss die Bewertung aber auf einer tatsächlichen Erfahrung mit dem Betrieb beruhen. Bewertungen von Mitarbeitern, Angehörigen oder Konkurrenten verstoßen dagegen.

Wo sehe ich, ob Google-Rezensionen gelöscht wurden?

Am Profil selbst, wenn in den letzten 365 Tagen mindestens eine Bewertung wegen einer Diffamierungsbeschwerde entfernt wurde. Google zeigt die Zahl als Spanne. Entfernungen wegen anderer Richtlinienverstöße wie Spam sind darin nicht enthalten.

Fazit

Ein Google Unternehmensprofil kostet nichts und ist für jeden Betrieb mit Kundenkontakt vor Ort Pflicht. Wichtiger als Tricks sind saubere Stammdaten: echter Name, echte Adresse, eine präzise Hauptkategorie und Leistungen, die zur Website passen. Bewertungen sollten über einen Link an Kasse oder Rechnung kommen, ohne Belohnung und ohne Vorauswahl zufriedener Kunden. Wer dafür 20 Minuten pro Woche einplant und die Zugänge im Unternehmen hält, hat das Profil im Griff.

Quellen

Mehr aus Marketing & Vertrieb