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Zahlen, Steuern, Recht für Chefs

5 Rubriken

Geschäftsführer-Brief
Datum
Aktualisiert am
Umfang
7 Min. Lesezeit

Betreff

BWA lesen: Was die Auswertung über den Betrieb verrät

Die BWA kommt jeden Monat, gelesen wird oft nur die letzte Zeile. Dabei zeigen wenige Zeilen, ob der Betrieb wirklich verdient und welche Zahl noch geschönt wirkt.

Taschenrechner, Kugelschreiber und Büroklammer liegen auf einem Ausdruck mit Balkendiagramm und Zahlenachse
Foto: stevepb / Pixabay, Pixabay-Inhaltslizenz

Eine BWA liest man von oben nach unten in vier Stufen: Gesamtleistung, Rohertrag, Betriebsergebnis, vorläufiges Ergebnis. Die letzte Zahl stimmt aber selten auf den Euro, im Rechenbeispiel unten liegt der Monatsgewinn nach drei einfachen Korrekturen um 5.000 Euro niedriger als ausgewiesen.

Die betriebswirtschaftliche Auswertung ist eine Verdichtung der laufenden Buchhaltung. In der verbreitetsten Form, der DATEV-Standard-BWA (BWA-Form 01) mit der Grundauswertung „Kurzfristige Erfolgsrechnung“, werden nach Angaben von DATEV die Erfolgskonten ausgewertet und daraus das vorläufige Ergebnis ermittelt, jeweils für den Monat und aufgelaufen seit Jahresbeginn. Ein Gesetz schreibt die BWA nicht vor. Buchführungspflichtig sind Kaufleute nach § 238 HGB, Einzelkaufleute mit höchstens 800.000 Euro Umsatz und 80.000 Euro Jahresüberschuss in zwei Folgejahren sind nach § 241a HGB davon befreit. Die BWA selbst ist ein freiwilliges Steuerungsinstrument, das Kanzlei oder Buchhaltungssoftware aus den gebuchten Zahlen erzeugt.

Aufbau: die Zeilen der BWA in Reihenfolge

DATEV beschreibt für die Kurzfristige Erfolgsrechnung ein festes Rechenschema. Andere Programme benennen die Zeilen etwas anders, die Logik ist dieselbe.

BWA-ZeileRechenwegWorauf achten
UmsatzerlöseErlöskonten, nettoNur betriebstypische Erlöse, ohne Umsatzsteuer
Bestandsveränderungen+/− fertige und unfertige LeistungenWird sie monatlich gebucht oder nur zum Jahresende?
Aktivierte Eigenleistungen+ selbst erstellte AnlagenMeist 0 Euro, bei Eigenbau relevant
GesamtleistungSumme der drei Zeilen = 100 %Basis für alle Prozentspalten
Wareneinsatz / Wareneinkauf− Material und WarenEinkauf ist nicht gleich Verbrauch
RohertragGesamtleistung − WareneinsatzRohertragsquote im Monatsvergleich
Sonstige betriebliche Erlöse+ NebenerlöseEinmaleffekte wie Anlagenverkauf
Gesamtkosten− Personal, Raum, Fahrzeug, Abschreibung …Fehlen Abschreibungen oder Jahresbeiträge?
Betriebsergebnisbetrieblicher Rohertrag − GesamtkostenDie eigentliche Ertragskraft
Neutraler Aufwand / Ertrag− Zinsen, +/− SonstigesFinanzierung und Sondereffekte
Vorläufiges ErgebnisErgebnis vor Steuern − ErtragsteuernVorläufig, Abschlussbuchungen fehlen

Die Spalte „% Ges.-Leistung“ setzt jede Zeile ins Verhältnis zur Gesamtleistung. Sie ist für den Monatsvergleich nützlicher als der Eurobetrag, weil sie Umsatzschwankungen herausrechnet.

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Mediadaten

BWA lesen in vier Schritten

  1. Leistung prüfen. Umsatz mit Vormonat und Vorjahresmonat vergleichen. Steht eine große Bestandsveränderung drin, nachfragen, wie sie bewertet wurde. Sie ist eine Schätzung für Arbeit, die noch nicht abgerechnet ist.
  2. Rohertragsquote ansehen. Rohertrag geteilt durch Gesamtleistung. Fällt sie zwei Monate in Folge, sind Einkaufspreise gestiegen oder Preise nicht angepasst worden. Ein einzelner Ausreißer kommt oft von einem Großeinkauf, der als Wareneinkauf sofort voll in den Monat fällt.
  3. Kostenblöcke gegen den Kalender lesen. Welche Kosten fallen nur einmal im Jahr an und stehen deshalb in einem Monat voll, in elf anderen gar nicht? Typisch sind Versicherungen, Kammerbeiträge, Weihnachtsgeld und Abschreibungen.
  4. Ergebnis bereinigen. Vom vorläufigen Ergebnis die fehlenden Monatsanteile abziehen. Erst dieser Wert taugt für Entscheidungen über Entnahmen, Investitionen oder Preise.

Rechenbeispiel: vom vorläufigen zum belastbaren Ergebnis

Ein Handwerksbetrieb erhält die BWA für März. Die Zahlen sind ausgedacht, die Rechenwege entsprechen dem DATEV-Schema.

Position MärzBetrag% Gesamtleistung
Umsatzerlöse120.000 €93,8 %
Bestandsveränderung unfertige Leistungen8.000 €6,3 %
Gesamtleistung128.000 €100,0 %
Material- und Wareneinkauf48.000 €37,5 %
Rohertrag80.000 €62,5 %
Sonstige betriebliche Erlöse1.000 €0,8 %
Personalkosten46.000 €35,9 %
Übrige Kosten (Raum, Fahrzeuge, Werbung, Reparatur, Sonstiges)18.000 €14,1 %
Abschreibungen0 €0,0 %
Betriebsergebnis17.000 €13,3 %
Zinsaufwand (neutral)1.200 €0,9 %
Vorläufiges Ergebnis15.800 €12,3 %

Auf den ersten Blick ein starker Monat. Drei Dinge fehlen aber. Die Abschreibungen von 36.000 Euro im Jahr bucht die Kanzlei erst mit dem Jahresabschluss, anteilig sind das 3.000 Euro pro Monat. Das Weihnachtsgeld von 18.000 Euro wird im November gezahlt und fehlt bis dahin, anteilig 1.500 Euro. Die Betriebshaftpflicht mit 6.000 Euro Jahresbeitrag wurde im Januar voll gebucht, auf März entfallen 500 Euro.

Rechnung: 15.800 € − 3.000 € − 1.500 € − 500 € = 10.800 €. Bezogen auf den Umsatz sinkt die Rendite damit von 13,2 % (15.800 / 120.000) auf 9,0 % (10.800 / 120.000). Die Januar-BWA desselben Betriebs zeigt den umgekehrten Fehler, dort drückt der volle Versicherungsbeitrag das Ergebnis künstlich nach unten.

DATEV empfiehlt selbst, für ein genaues vorläufiges Ergebnis den Wareneinsatz genau zu ermitteln, Ausgaben monatlich abzugrenzen und kalkulatorische Werte wie die AfA zu buchen. Das lässt sich mit der Kanzlei vereinbaren. Dann entfällt die Korrektur von Hand.

Gewinn ist nicht Geld: Bewegungsbilanz und statische Liquidität

Die Kurzfristige Erfolgsrechnung sagt nichts über das Bankkonto. Dafür gibt es bei DATEV zwei weitere Grundauswertungen. Die Bewegungsbilanz zeigt, wie sich die Bilanzposten seit Beginn des Wirtschaftsjahres verändert haben, und damit, wohin der Gewinn geflossen ist: in höhere Forderungen, in Vorräte, in die Tilgung eines Darlehens oder in Privatentnahmen.

Die statische Liquidität setzt flüssige Mittel ins Verhältnis zu kurzfristigen Verbindlichkeiten, ohne Fälligkeiten zu berücksichtigen. Im Beispiel liegen 40.000 Euro auf Bank und Kasse, die Kunden schulden 95.000 Euro, kurzfristige Verbindlichkeiten betragen 110.000 Euro.

KennzahlFormel nach DATEVBeispielwert
Barliquidität (1. Grad)Barmittel / kurzfr. Verbindlichkeiten36,4 %
Liquidität 2. Grades(Barmittel + Forderungen) / kurzfr. Verbindlichkeiten122,7 %
Liquidität 3. Grades(Barmittel + Forderungen + Vorräte) / kurzfr. Verbindlichkeitennur bei gebuchtem Warenbestand

Rechnerisch ist der Betrieb gedeckt, solange die Kunden zahlen. Steigen die Forderungen schneller als der Umsatz, wird der Gewinn auf dem Papier verdient und fehlt auf dem Konto. Diese Entwicklung zeigt die Bewegungsbilanz früher als jede Kontoübersicht.

Typische Lesefehler

  • Das vorläufige Ergebnis als Entnahmespielraum behandeln. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften steht die Einkommensteuer nicht in der BWA, sie wird privat gezahlt.
  • Einen Monat isoliert bewerten. Aussagekräftiger ist die Spalte mit den aufgelaufenen Werten und der Vergleich mit dem Vorjahreszeitraum, den DATEV als eigene Auswertung anbietet.
  • Bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern Umsatz mit Leistung verwechseln. Dort gilt das Zufluss- und Abflussprinzip nach § 11 EStG: Eine im März erbrachte, im Mai bezahlte Leistung erscheint erst in der Mai-BWA.
  • Fehlende Belege übersehen. Was nicht gebucht ist, fehlt als Kosten. Nach § 146 Abs. 1 AO sind Buchungen zeitgerecht vorzunehmen, Kasseneinnahmen und -ausgaben täglich festzuhalten. Eine BWA aus einer lückenhaften Buchhaltung zeigt zu viel Gewinn.

Wann die BWA kommt und wer sie sehen will

Die meisten Kanzleien erstellen die BWA im Takt der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Diese ist nach § 18 Abs. 1 UStG bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums abzugeben, nach § 18 Abs. 2 UStG monatlich, wenn die Steuer im Vorjahr mehr als 9.000 Euro betrug. Mit Dauerfristverlängerung nach § 46 UStDV verschiebt sich die Frist um einen Monat. Für März heißt das: Abgabe am 10. Mai, die März-BWA liegt dann oft erst Anfang Mai vor. Wer schneller steuern will, kann mit der Kanzlei einen früheren Buchungsschluss vereinbaren.

Banken lesen die BWA ebenfalls. Nach § 18 KWG muss sich ein Kreditinstitut bei Krediten über 1,5 Millionen Euro oder 10 Prozent seines Kernkapitals die wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen lassen, vor allem durch Jahresabschlüsse. Die BaFin verlangt in den MaRisk (Rundschreiben 06/2026, BTO 1.2.1), bei der Kreditvergabe die Kapitaldienstfähigkeit zu beurteilen, und nach BTO 1.2 Tz. 9 die zeitnahe Einreichung der Kreditunterlagen zu überwachen. Im Kreditalltag fordern Banken deshalb häufig auch bei kleineren Krediten unterjährige BWA samt Summen- und Saldenliste an. Eine BWA mit Abgrenzungen hinterlässt dort einen besseren Eindruck als eine, deren Dezember plötzlich 36.000 Euro Abschreibungen schluckt.

Häufige Fragen zur BWA

Ist der Umsatz in der BWA brutto oder netto?

Netto. Die Erlöskonten werden ohne Umsatzsteuer gebucht. Das entspricht der Definition der Umsatzerlöse in § 277 Abs. 1 HGB, nach Abzug von Erlösschmälerungen und Umsatzsteuer.

Wo sieht man in der BWA den Gewinn?

In der Zeile „Vorläufiges Ergebnis“ am Ende der Kurzfristigen Erfolgsrechnung, links für den Monat, rechts aufgelaufen seit Jahresbeginn. Das Betriebsergebnis darüber zeigt den Gewinn aus dem Kerngeschäft vor Zinsen und Sondereffekten.

Was ist der Unterschied zwischen BWA und GuV?

Die GuV ist Teil des Jahresabschlusses und folgt bei Kapitalgesellschaften dem Gliederungsschema des § 275 HGB. Die BWA ist eine unterjährige Auswertung ohne Abschlussbuchungen. DATEV bietet mit der BWA-Form 05 eine Variante, die sich an das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB anlehnt.

Kann man eine BWA selbst erstellen?

Ja, wenn die Buchhaltung selbst in einer Software geführt wird. Gängige Buchhaltungsprogramme erzeugen die BWA aus den gebuchten Konten. Die Qualität hängt an der Buchhaltung: ohne monatliche Abgrenzungen bleibt auch die selbst erstellte BWA vorläufig.

Wie oft wird eine BWA erstellt?

Meist monatlich, bei vierteljährlicher Umsatzsteuer-Voranmeldung oft quartalsweise. Für die Steuerung eines Betriebs mit Personal ist der Monat der sinnvolle Takt.

Fazit

Die BWA lohnt das Lesen, wenn die Reihenfolge stimmt: Leistung, Rohertragsquote, Kosten gegen den Kalender, dann das bereinigte Ergebnis. Bucht die Kanzlei Abschreibungen und Abgrenzungen monatlich, entfällt die Korrektur von Hand, und die Zahlen halten auch dem Blick der Bank stand. Zur Erfolgsrechnung gehört jeden Monat ein Blick auf Bewegungsbilanz und Liquidität, denn ein Gewinn in den Forderungen bezahlt keine Löhne.

Quellen

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