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Zahlen, Steuern, Recht für Chefs

5 Rubriken

Geschäftsführer-Brief
Datum
Aktualisiert am
Umfang
7 Min. Lesezeit

Betreff

AfA-Tabelle: Nutzungsdauer finden und richtig abschreiben

Die amtliche AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter gilt seit 2001 nahezu unverändert. Wie die Nutzungsdauer gefunden wird, wann Computer in einem Jahr abgeschrieben werden und was die degressive AfA bis Ende 2027 bringt.

Großraumbüro mit langen weißen Schreibtischreihen, darauf Flachbildschirme und Tastaturen, davor schwarze Bürodrehstühle
Foto: derschoeneali / Pixabay, Pixabay-Inhaltslizenz

Die AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums (BMF) gibt für jedes Anlagegut eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vor, zum Beispiel 6 Jahre für einen Pkw, 13 Jahre für Büromöbel und 9 Jahre für einen Lkw. Die lineare Abschreibung pro Jahr ergibt sich aus den Anschaffungskosten geteilt durch diese Nutzungsdauer; im Kaufjahr zählt nach § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG nur der Anteil ab dem Anschaffungsmonat.

Eine neue „AfA-Tabelle 2026“ gibt es nicht. Die Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (kurz „AfA-Tabelle AV“) stammt vom 15. Dezember 2000 (BStBl I 2000 S. 1532) und gilt laut BMF für alle Anlagegüter, die nach dem 31. Dezember 2000 angeschafft wurden. Geändert hat sich seither vor allem eine Zeile: Computer und Software stehen dort nicht mehr mit drei Jahren, sondern dürfen in einem Jahr abgeschrieben werden.

Vorab ein Hinweis zur Wahl der Methode: Die degressive AfA steht nach § 7 Abs. 2 EStG nur für bewegliche Güter offen, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden. Wer degressiv abschreibt, kann später zur linearen AfA wechseln, umgekehrt nicht (§ 7 Abs. 3 EStG). Bei größeren Investitionen lohnt sich deshalb vor der ersten Buchung eine Abstimmung mit der Steuerberatung.

Was die AfA-Tabelle ist und wie verbindlich sie ist

Die Werte beruhen nach den Vorbemerkungen des BMF auf Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung. Ein Gesetz sind die Tabellen nicht, eher ein „Anhaltspunkt“ für die Angemessenheit der Abschreibung. Das Finanzamt hält sich in der Praxis daran, Betriebe deshalb meist auch.

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Mediadaten

Eine kürzere Nutzungsdauer lässt sich begründen, aber nur eng: Wirtschaftlicher Verbrauch liegt nach den Vorbemerkungen erst vor, wenn eine sinnvolle andere Nutzung oder Verwertung endgültig entfallen ist. Branchenüblicher Schichtbetrieb ist in den Tabellenwerten bereits berücksichtigt. Ein Firmenwagen, der früher als geplant ersetzt wird, rechtfertigt keine kürzere Nutzungsdauer.

Neben der AfA-Tabelle AV veröffentlicht das BMF Branchentabellen, etwa für das Baugewerbe oder das Gastgewerbe. Steht ein Gut in beiden, gilt für Betriebe der Branche der Wert der Branchentabelle (Vorbemerkung Nr. 1).

AfA-Tabelle: Nutzungsdauer häufiger Anlagegüter

Die folgende Auswahl stammt aus der AfA-Tabelle AV. Den linearen Satz und den degressiven Höchstsatz hat die Redaktion daraus berechnet: linear 100 geteilt durch die Nutzungsdauer, degressiv das Dreifache davon, höchstens 30 Prozent nach § 7 Abs. 2 EStG.

Anlagegut (Fundstelle)NutzungsdauerLinearer SatzDegressiv höchstens
Computer, Notebook, Software (BMF 22.02.2022)1 Jahr100 %entfällt
Mobilfunkendgeräte (6.13.2.2)5 Jahre20 %30 %
Pkw und Kombi (4.2.1)6 Jahre16,67 %30 %
Registrierkassen (6.14.7)6 Jahre16,67 %30 %
Messestände (6.3)6 Jahre16,67 %30 %
Kopiergeräte (6.14.10)7 Jahre14,29 %30 %
Motorräder, Fahrräder (4.2.2)7 Jahre14,29 %30 %
Stapler, Hubwagen (4.5)8 Jahre12,5 %30 %
Lkw, Sattelschlepper (4.2.3)9 Jahre11,11 %30 %
Büromöbel (6.15)13 Jahre7,69 %23,08 %
Werkstatt- und Lagereinrichtung (6.1)14 Jahre7,14 %21,43 %
Fräsmaschinen, stationär (5.7.1)15 Jahre6,67 %20 %

Für Computerhardware und Betriebs- und Anwendersoftware gilt seit den Wirtschaftsjahren, die nach dem 31. Dezember 2020 enden, das BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022 (BStBl I S. 187). Es ersetzt die frühere Zeile 6.14.3.2 mit drei Jahren. Erfasst sind Desktop-PCs, Notebooks, Tablets, Workstations, Dockingstations, kleine Server und Peripherie. Die Abschreibung darf im Kaufjahr voll angesetzt werden, auch bei einem Kauf im Dezember. Das Gerät gehört trotzdem ins Bestandsverzeichnis. Smartphones nennt das Schreiben nicht ausdrücklich; die AfA-Tabelle führt Mobilfunkendgeräte mit fünf Jahren.

Abschreibung berechnen: Rechenweg Schritt für Schritt

Ausgangspunkt sind die Anschaffungskosten ohne abziehbare Vorsteuer, also Kaufpreis plus Nebenkosten wie Überführung oder Montage, abzüglich Rabatt und Skonto. Danach:

  1. Wertgrenze prüfen (siehe nächster Abschnitt). Bis 800 Euro netto ist meist keine Tabelle nötig.
  2. Nutzungsdauer in der Branchentabelle suchen, sonst in der AfA-Tabelle AV.
  3. Jahresbetrag linear berechnen: Anschaffungskosten geteilt durch Nutzungsdauer.
  4. Kaufjahr kürzen: für jeden vollen Monat vor dem Anschaffungsmonat ein Zwölftel abziehen. Der Kaufmonat selbst zählt voll.
  5. Methode festlegen: linear, degressiv (nur bewegliche Güter, Anschaffung vom 1.7.2025 bis 31.12.2027) oder Sonderregel für Elektrofahrzeuge.
  6. Gut mit Datum, Kosten und Nutzungsdauer ins Anlagenverzeichnis aufnehmen.

Rechenbeispiel: Pkw linear gegen degressiv

Ein Betrieb kauft im Mai 2026 einen Verbrenner-Pkw für 36.000 Euro netto. Nutzungsdauer laut Tabelle: 6 Jahre. Linear sind das 6.000 Euro pro Jahr. Für 2026 entfallen vier volle Monate vor Mai, es bleiben 8/12: 6.000 × 8 / 12 = 4.000 Euro.

Degressiv wäre das Dreifache von 16,67 Prozent erlaubt, also 50 Prozent. Die Obergrenze liegt aber bei 30 Prozent. Gerechnet wird jedes Jahr vom Restbuchwert, im ersten Jahr ebenfalls zeitanteilig (§ 7 Abs. 2 Satz 3 EStG).

JahrAfA linearRestwert linearAfA degressiv 30 %Restwert degressiv
2026 (8/12)4.000 €32.000 €7.200 €28.800 €
20276.000 €26.000 €8.640 €20.160 €
20286.000 €20.000 €6.048 €14.112 €
Summe 2026–202816.000 €20.000 €21.888 €14.112 €

Nach drei Jahren hat der Betrieb degressiv 5.888 Euro mehr abgeschrieben. Mehr Abschreibung insgesamt gibt es nicht, nur früher. Ab 2029 ist der Wechsel zur linearen AfA sinnvoll: Der Restwert von 14.112 Euro verteilt auf die Restnutzungsdauer von 3 Jahren und 4 Monaten ergibt 4.234 Euro pro Jahr, genau so viel wie 30 Prozent vom Restwert. Ab 2030 liegt die lineare Rate darüber (4.234 statt 2.963 Euro).

Wer den Wechsel in der Buchhaltung nicht sauber steuert, verschenkt also nichts endgültig, schiebt aber Aufwand nach hinten. Bei Gütern mit mehr als 10 Jahren Nutzungsdauer fällt der Vorteil kleiner aus, weil der Satz dort unter 30 Prozent bleibt (Büromöbel: 23,08 Prozent).

Geringwertige Wirtschaftsgüter: wann keine Tabelle nötig ist

Für bewegliche, abnutzbare und selbstständig nutzbare Güter gelten nach § 6 Abs. 2 und 2a EStG feste Grenzen, jeweils netto ohne abziehbare Vorsteuer. Wer keine Vorsteuer abziehen kann, etwa ein Kleinunternehmer, rechnet mit dem Bruttobetrag.

Anschaffungskosten nettoBehandlungAufzeichnung
bis 250 €sofort Betriebsausgabekeine besondere Pflicht
250,01 € bis 800 €sofort Betriebsausgabe (GWG)Verzeichnis oder aus Buchführung ersichtlich
250,01 € bis 1.000 €wahlweise Sammelposten, 5 Jahre je 1/5Wahl gilt für alle Güter des Jahres
über 1.000 €AfA nach NutzungsdauerAnlagenverzeichnis

Der Sammelposten wird nicht vermindert, wenn ein Gut vorzeitig ausscheidet. Ein Bürostuhl für 900 Euro netto geht also entweder in den Pool und wird fünf Jahre lang mit je 180 Euro aufgelöst, oder er wird 13 Jahre nach der Tabelle abgeschrieben. Die Sofortabschreibung bis 800 Euro schließt der Sammelposten für dasselbe Jahr aus, sofern die Güter über 250 Euro liegen.

Sonderregeln: Elektroauto, § 7g und Gebäude

Rein elektrische Fahrzeuge (§ 9 Abs. 2 KraftStG), die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden, dürfen nach § 7 Abs. 2a EStG mit festen Sätzen abgeschrieben werden: 75 Prozent im Kaufjahr, dann 10, 5, 5, 3 und 2 Prozent. Die Monatskürzung gilt dabei nicht, Sonderabschreibungen dürfen für das Fahrzeug nicht zusätzlich genutzt werden. Ein Elektro-Pkw für 50.000 Euro netto, gekauft im Dezember 2026, bringt so 37.500 Euro Abschreibung für 2026.

Betriebe mit einem Gewinn bis 200.000 Euro können nach § 7g EStG vor dem Kauf einen Investitionsabzugsbetrag von bis zu 50 Prozent der geplanten Kosten bilden. Nach dem Kauf sind Sonderabschreibungen von insgesamt bis zu 40 Prozent in den ersten fünf Jahren möglich, zusätzlich zur linearen oder degressiven AfA. Voraussetzung ist, dass das Gut im Kaufjahr und im Folgejahr ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt wird; bei Firmenwagen mit Privatnutzung scheitert das häufig.

Gebäude stehen nicht in der AfA-Tabelle. § 7 Abs. 4 EStG nennt feste Sätze: 3 Prozent für Betriebsgebäude, die nicht Wohnzwecken dienen (Bauantrag nach dem 31. März 1985), 3 Prozent für Wohngebäude mit Fertigstellung ab 2023, sonst 2 oder 2,5 Prozent. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird nach § 7 Abs. 1 EStG über 15 Jahre abgeschrieben.

Häufige Fragen

Lässt sich ein Laptop 2026 in einem Jahr abschreiben?

Ja. Nach dem BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022 gilt für Notebooks eine Nutzungsdauer von einem Jahr, und die volle Abschreibung im Kaufjahr wird nicht beanstandet. Bis 800 Euro netto ist das Gerät ohnehin ein geringwertiges Wirtschaftsgut.

Was wird 10 Jahre abgeschrieben?

In der AfA-Tabelle AV unter anderem Büro-, Bau- und Transportcontainer (3.6), Verkaufstheken (6.16), Kühlschränke (7.7) und Telefonanlagen (6.13.1).

Sind Abschreibungen Kosten?

Steuerlich ja, sie mindern als Betriebsausgabe den Gewinn, ohne dass im selben Jahr Geld abfließt. Die Zahlung ist schon beim Kauf erfolgt.

Wie berechnet man die kalkulatorische AfA?

Für die interne Kalkulation wird meist der Wiederbeschaffungswert durch die tatsächlich erwartete Nutzungsdauer geteilt. Diese Zahl fließt in Preise und Stundensätze ein, nicht in die Steuererklärung.

Fazit

Für die meisten Anschaffungen reicht ein Blick in die AfA-Tabelle AV von 2000, ergänzt um die Branchentabelle und die Ein-Jahres-Regel für Computer. Bei Fahrzeugen, Maschinen und Einrichtung, die bis Ende 2027 angeschafft werden, lohnt der Vergleich mit der degressiven AfA, weil sie in den ersten Jahren deutlich mehr Aufwand bringt. Wer vor einer größeren Investition steht und unter 200.000 Euro Gewinn liegt, sollte den Investitionsabzugsbetrag gleich mitplanen.

Quellen

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